Eine Kopie der Patientenakte sollte digital und einfach zur Verfügung stehen
Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.10.2023 haben Patient:innen das Recht, eine kostenlose Erstkopie ihrer Patientenakte anzufordern. Das heißt für Leistungserbringer, dass Sie verstärkt auf digitale Prozesse umstellen müssen, um die Bereitstellung von Patientenakten kosteneffizienter zu gestalten.
Für die Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen die Mitglieder der United Web Solutions. Fast alle tragen direkt dazu bei, dass Patientendaten in einer elektronischen Akte geführt werden können. Neben den zahlreichen Vorteilen für die Behandlung innerhalb einer Einrichtung ergeben sich daraus auch erhebliche Einsparpotenziale bei der Übermittlung von Akten an Patient:innen. Statt Patientenakten auszudrucken und auf dem postalischen Weg zuzustellen, können die Informationen digital übermittelt werden. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung von Papierverbrauch und Versandkosten, sondern auch zu einer beschleunigten Übermittlung von Gesundheitsdaten.
Kopie der Patientenakte anfordern – mit d.velop trust spaces
Durch d.velop trust spaces der Firma d.velop AG wird es möglich, kostenfrei eine Kopie der Patientenakte anzufordern und gleichzeitig die Kosten im Prozess zur Erstellung dieser Erstkopie zu reduzieren. Wer mehr darüber wissen möchte, kann im d.velop blog nachlesen.
Das EuGH-Urteil markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz im Gesundheitswesen und stärkt die Rechte der Patienten:innen. Die kostenlose Bereitstellung der ersten Kopie der Patientenakte verändert die Rahmenbedingungen der Finanzierbarkeit von Patientenaktenkopien und bringt somit Herausforderungen für Leistungserbringer mit sich.