Appell an Krankenhäuser

Dringender Handlungsbedarf bei Einführung von Patientenportalen

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Dringender Handlungsbedarf bei Einführung von Patientenportalen

UWS-Mitglied PLANFOX sieht dringenden Handlungsbedarf: Krankenhäuser müssen Patientenportale schnellstmöglich einrichten

Die Zeit läuft: Ab dem 1. Januar 2026 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, ein digitales Patientenportal bereitzustellen. Doch viele Einrichtungen stehen noch am Anfang der Umsetzung und riskieren damit empfindliche finanzielle Sanktionen. Die Einführung dieser Portale ist nicht nur ein regulatorisches Muss, sondern auch ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung und Patientenorientierung.

Gesetzliche Vorgabe und komplexe Umsetzung

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wird die digitale Einbindung von Patienten erstmals verpflichtend gefordert. Diese Neuerung betrifft nahezu alle Fachabteilungen entlang des gesamten Behandlungsprozesses – von der Aufnahme über die Behandlung bis hin zur Entlassung. Die Umsetzung ist jedoch für viele Krankenhäuser eine große Herausforderung. Hinzu kommen langwierige öffentliche Ausschreibungsverfahren, die insbesondere bei Förderantragsstellungen zwingend notwendig sind. Selbst bislang ausschreibungsfreie Krankenhäuser müssen nun digitale Dienstleistungen auf diesem Weg beschaffen.

Finanzielle Risiken: Hohe Strafabschläge drohen

Die Frist zur Umsetzung der KHZG Fördertatbestände rückt näher: Bis zum 31. Dezember 2025 müssen Krankenhäuser nachweisen, dass sie die erforderlichen digitalen Dienste mindestens beauftragt haben. Ab 2026 erfolgen Prüfungen durch die Krankenkassen, deren Ergebnisse sich direkt auf die Krankenhausbudgets auswirken. Fehlende Nachweise führen zu empfindlichen Sanktionen in Form von DRG-Abschlägen von bis zu 2 % des Jahresumsatzes. Diese Strafen betreffen jeden stationären und teilstationären Fall und können die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen erheblich gefährden.

Patientenportale und Pflegedokumentation machen den Großteil der Pönalen aus

Besonders kritisch sind die Anforderungen an Patientenportale (0,5 % Sanktionen) und die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (0,6 % Sanktionen). Allein diese beiden Fördertatbestände können bei Nichterfüllung bereits 1,1 % Abschläge verursachen. Weitere Sanktionen drohen für fehlende klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (0,2 %), digitales Medikationsmanagement (0,4 %) und digitale Leistungsanforderung (0,3 %). Ab 2027 muss zudem die aktive Nutzung der Systeme nachgewiesen werden.

Handlungsbedarf: Jetzt starten, um Fristen einzuhalten

Die Zeit zur Umsetzung läuft ab: Krankenhäuser müssen jetzt handeln, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Um abschlagsfrei zu bleiben, ist es notwendig, bis Ende 2025 mindestens die Beauftragung der geforderten digitalen Dienste nachweisen zu können. Eine vorausschauende Planung und Umsetzung sind daher unerlässlich.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist nicht länger Zukunftsmusik – sie ist eine unmittelbare Anforderung mit erheblichen Konsequenzen für alle Krankenhäuser. Wer jetzt handelt, sichert nicht nur die finanzielle Stabilität seiner Einrichtung, sondern bietet auch Patienten eine moderne, effiziente und digitale Gesundheitsversorgung.

Machen Sie sich auf den Weg: Planfox – Patientenportale 

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